Ein Winterreifen (oder „M+S-Reifen“ gemäß der EU-Verordnung 661/2009) ist definiert als ein „Reifen, dessen Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau in erster Linie darauf ausgelegt ist, gegenüber einem normalen Reifen bessere Fahr- und Traktionseigenschaften auf Schnee zu erzielen“.
Nahezu alle Lkw- und Busreifen von Goodyear sind mit dem M+S- und dem 3PMSF-Symbol gekennzeichnet. Die folgenden Goodyear-Reifenserien sind für die 3PMSF-Markierung qualifiziert:

Länder, in denen keine Winterreifenpflicht besteht

Länder, in denen lokale Winterreifen-/Schneekettenpflicht gilt

Länder, in denen unter bestimmten Umständen oder auf bestimmten Straßen Winterreifen und/oder andere Winterausrüstungen vorgeschrieben sind (beispielsweise „situative Winterreifenpflicht“)

Länder mit einer Winterreifenpflicht für den gesamten festgelegten Zeitraum und auf allen Straßen, unabhängig davon, ob Schnee und/oder Eis vorhanden sind (beispielsweise „allgemeine gesetzliche Winterreifenpflicht“)
Winterliche Verhältnisse, abhängig von Region/Straße
1. November – 15. April + winterliche Verhältnisse
1. November – 1. April
15. November – 1. März
15. November – 15. April
1. November – 31. März + winterliche Verhältnisse
Erlaubt von 1. November – 15. April
1. Dezember – 1. März
Nur Kraftfahrzeuge bis 3,5 t:
Winterreifen (mit der Kennzeichnung M+S, MS, M.S. oder M&S) sind von 1. Dezember bis 1. März an Fahrzeugen der Kategorie GVW < 3.500 kg zu verwenden.
Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Winterreifen ohne Spikes die 3PMSF-Markierung tragen (Reifen mit POR-Kennzeichnung sind davon ausgenommen).
Seit dem 1. Dezember 2022 ist das Alpin-Symbol (Schneeflocke) für Ganzjahresreifen vorgeschrieben.
Es gelten die Regeln für die Mindestprofiltiefe (3 mm für Fahrzeuge > 3,5 t)
1. November – 1. März
1. November – 31. März
Winterliche Verhältnisse
Oktober bis April; abhängig von den Wetterverhältnissen
15. November – 15. April bei winterlichen Verhältnissen (Hinweisschilder)
Winterliche Verhältnisse
Fahrzeuge > 3,5 t müssen mit identischen Vorderachsenreifen ausgestattet sein
1. November – 1. April
● Winterreifenpflicht
Keine
● Schneeketten
Der Einsatz von Schneeketten ist auf eis- und schneebedeckten Straßen erlaubt.
● Winterreifen mit Spikes
Erlaubt von 1. November – 10. April
Winterliche Verhältnisse
1. Dezember – 31. März auf eis-/schneebedeckten Straßen
15. November – 31. März
15. November – 15. März
15. November – 31. März
16. Oktober – 30. April in Nordland, Troms und Finnmark
Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee und Eis)
1. Dezember – 28. Februar; dieser Zeitraum kann je nach Wetter- und Klimabedingungen verlängert werden
1. November – 1. April + winterliche Verhältnisse
15. November – 31. März + winterliche Verhältnisse
15. November – 15. März
Abhängig von Wetterverhältnissen und Straßenschildern
10. November – 10. April
In Kraft ab dem 1. November 2025. Von 10. November bis 10. April müssen unabhängig von den Wetter- und Straßenverhältnissen an schweren Nutzfahrzeugen Winterreifen montiert sein.
Seit dem 1. Dezember 2024 müssen alle Reifen für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg das 3PMSF-Symbol mit mindestens 5 mm Profil aufweisen. Bei Anhängern bis 3.500 kg werden Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung tragen und eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben, noch bis zum 1. Dezember 2029 als Winterreifen anerkannt. Für Fahrzeuge über 3.500 kg müssen Winterreifen an der Vorder- und Antriebsachse seit dem 1. Dezember 2024 das Schneeflocken-Symbol tragen und eine Profiltiefe von mindestens 5 mm haben.
Für andere Achsen genügt das Symbol M+S und eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm. Dies gilt für die Achsen von Sattelzügen und Anhängern. POR-Reifen und Reifen mit Spikes werden allgemein als Winterreifen anerkannt.
● Schneeketten
Erlaubt als alternative Ausrüstung von 1. Oktober bis 15. März
● Winterreifen mit Spikes
Erlaubt als alternative Ausrüstung von 1. Oktober bis 15. März. Wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen oder zu erwarten sind, ist die Verwendung von Reifen mit Spikes auch zu anderen Zeiten erlaubt.
1. Dezember – 1. April + winterliche Verhältnisse (kann um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn die Witterungsbedingungen es erfordern)
Quelle: Goodyear. Angaben: Status November 2024. Bitte informieren Sie sich vor der Einreise in ein Land über mögliche Änderungen der örtlichen Rechtsvorschriften.