Für Lkw, Stadt- und Reisebusse

Goodyear Winterguide

Was ist ein Winterreifen?

Ein Winterreifen (oder „M+S-Reifen“ gemäß der EU-Verordnung 661/2009) ist definiert als ein „Reifen, dessen Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau in erster Linie darauf ausgelegt ist, gegenüber einem normalen Reifen bessere Fahr- und Traktionseigenschaften auf Schnee zu erzielen“.

Kennzeichnung von Winterreifen

Kennzeichnung von Winterreifen – Neuigkeiten für 2025

Zum Herbst 2025 haben weitere Länder ihre Winterreifenvorschriften aktualisiert, um sie an die geltenden Gesetze anzupassen. Beispielsweise schreiben Dänemark, Estland, Finnland und Lettland vor, dass Winterreifen für Nutzfahrzeuge das 3PMSF-Symbol (Three-Peak Mountain Snowflake) tragen müssen.

 

Das 3PMSF-Symbol garantiert die Übereinstimmung mit europäischen Sicherheitsnormen. Diese Änderung unterstreicht, wie wichtig die Nutzung unabhängig getesteter Reifen ist, um eine optimale Traktion und ein optimales Handling auf Schnee und Eis zu gewährleisten.

 

M+S (auch M.S. oder M&S) ist eine verbreitete, in der EU-Gesetzgebung festgelegte Kennzeichnung von Winterreifen.

 

M+S bleibt eine zulässige Kennzeichnung, die aber rechtlich nicht mit einer garantierten Mindestleistung bei winterlichen Bedingungen verbunden ist. M+S-Reifen bieten eine bessere Traktion auf Schnee als herkömmliche Reifen, erfüllen jedoch nicht zwingend die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Schneetraktion, um die neue „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Kennzeichnung (3PMSF) zu erhalten.

 

Im Jahr 2025 haben einige Länder, z. B. Polen und Litauen, ihre Vorschriften für die Verwendung von Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen aktualisiert.

Die Karte unten zeigt die genauen Winterreifenvorschriften für Ihre Region.

Vorteile von Winterreifen

Die Verwendung von Winterreifen sorgt für eine optimale Fahrzeug-Performance bei niedrigen Temperaturen und insbesondere bei Schnee und Eis. Reifen reagieren je nach Temperatur unterschiedlich, sodass für solche Bedingungen spezifische Mischungen und Laufflächenprofile erforderlich sind. Ein guter Grip ist wichtig für die Lenk- und Bremskontrolle sowie die Traktion. Manche Reifen bieten bei niedrigeren Temperaturen eventuell nicht die gleiche Performance wie bei höheren Temperaturen. Auch ein ausgeprägtes Laufflächenprofil sorgt für guten Grip auf Schnee und Eis sowie für eine effiziente Ableitung von Oberflächenwasser.

Insbesondere bei schwierigen Wetterbedingungen bieten Winterreifen wichtige Vorteile für Nutzfahrzeuge. Das Verhindern von Stillstand oder unerwarteten Stopps bringt nicht zuletzt wirtschaftliche Vorteile, etwa die Vermeidung von Verlusten durch verspätete Lieferungen, verdorbene Waren usw.

Goodyear-Winterreifen

Sind Sie auf alle Winterbedingungen vorbereitet?

 

Die Goodyear-Winterreifen für Lkw, Stadt- und Reisebusse wurden für den anspruchsvollen Winterbetrieb entwickelt.

ULTRA GRIP WTS, WTS City, WTD, WTD City, WTT, ULTRA GRIP Coach und ULTRA GRIP MAX S, D und T wurden speziell entwickelt, um hervorragende Leistung für die härtesten und extremsten Winterbedingungen zu bieten.

Alle unten aufgeführten Reifenmodelle sind mit M+S und 3PMSF gekennzeichnet und entsprechen den strengsten europäischen Vorschriften für Winterreifen.

Winterreifen-Kennzeichnungen auf Reifenserien von Goodyear

Nahezu alle Lkw- und Busreifen von Goodyear sind mit dem M+S- und dem 3PMSF-Symbol gekennzeichnet. Die folgenden Goodyear-Reifenserien sind für die 3PMSF-Markierung qualifiziert:

Unser Angebot an Spezialreifen für den Winter

ULTRA GRIP MAX S

ULTRA GRIP MAX S

Ein spezieller Lenkachsreifen, entwickelt für Winter- und Bergregionen, der einen verbesserten Grip auf Eis und Schnee sowie eine hervorragende Laufleistung bietet.

ULTRA GRIP MAX D

ULTRA GRIP MAX D

Ein spezieller Antriebsachsreifen für Winter- und Bergeinsätze, der verbesserten Grip auf Eis und Schnee sowie eine ausgezeichnete Laufleistung bietet.

ULTRA GRIP MAX T

ULTRA GRIP MAX T

Ein spezieller Trailerreifen, der auf Winter- und Bergeinsätze ausgelegt ist und hervorragenden Grip auf Eis und Schnee sowie ausgezeichnete Laufleistung bietet.

Winterreifenpflicht für schwere Nutzfahrzeuge in Europa

Länder, in denen keine Winterreifenpflicht besteht

Länder, in denen lokale Winterreifen-/Schneekettenpflicht gilt

Länder, in denen unter bestimmten Umständen oder auf bestimmten Straßen Winterreifen und/oder andere Winterausrüstungen vorgeschrieben sind (beispielsweise „situative Winterreifenpflicht“)

Länder mit einer Winterreifenpflicht für den gesamten festgelegten Zeitraum und auf allen Straßen, unabhängig davon, ob Schnee und/oder Eis vorhanden sind (beispielsweise „allgemeine gesetzliche Winterreifenpflicht“)

Winterliche Verhältnisse, abhängig von Region/Straße

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Schneekettenpflicht in bestimmten Regionen
    Diese Verpflichtung gilt für Lkw-Antriebsachsen und Anhängerachsen.
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. November – 15. April + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen in Deutschland das 3PMSF-Symbol tragen.
  • Schneeketten
    Schneeketten für mindestens zwei Reifen auf der Antriebsachse müssen mitgeführt werden.
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten für Kraftfahrzeuge >3,5 t

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. November – 1. April

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 1. März

  • Winterreifenpflicht
     M+S-Reifen mit 1,6 mm Profiltiefe vorgeschrieben; alternativ Sommerreifen mit 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Ketten müssen von 1. November bis 31. März im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn dies durch Straßenschilder angezeigt wird.
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. April

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. November – 31. März + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Obligatorisch auf mindestens 2 Antriebsachsreifen, wenn dies durch Straßenschilder angezeigt wird
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht

    Wenn die Polizei wegen extremer winterlicher Witterung von allen Fahrten abrät, die Fahrt aber nicht verschoben werden kann, sind 3PMSF-Reifen mit Winterausstattung erforderlich. Die Polizei kann Bußgelder verhängen, wenn Fahrzeuge mit für die Straßenverhältnisse ungeeigneten Reifen ausgestattet sind.

 

  • Winterreifen mit Spikes

            Erlaubt von 1. November – 15. April

1. Dezember – 1. März

  • Winterreifenpflicht
Nur Kraftfahrzeuge bis 3,5 t:
Winterreifen (mit der Kennzeichnung M+S, MS, M.S. oder M&S) sind von 1. Dezember bis 1. März an Fahrzeugen der Kategorie GVW < 3.500 kg zu verwenden.
Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Winterreifen ohne Spikes die 3PMSF-Markierung tragen (Reifen mit POR-Kennzeichnung sind davon ausgenommen).
Seit dem 1. Dezember 2022 ist das Alpin-Symbol (Schneeflocke) für Ganzjahresreifen vorgeschrieben.
Es gelten die Regeln für die Mindestprofiltiefe (3 mm für Fahrzeuge > 3,5 t)

 

  • Schneeketten
    Nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt von 15. Oktober bis 31. März bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen.

1. November – 1. März

  • Winterreifenpflicht
    3PMSF- oder POR-Reifen mit mindestens 5 mm Profiltiefe auf Antriebsachsen und 3 mm auf allen anderen Achsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt von 1. November – 31. März

1. November – 31. März

  • Winterreifenpflicht
    3PMSF-Markierung (außer auf Anhängerreifen) seit 1. November 2024 vorgeschrieben.
    Die Vorschriften gelten nur für Bergregionen. Die Entscheidung liegt bei den lokalen Behörden.
    Übergangsfrist für M+S oder 3PMSF bis 31. Oktober 2024; 3PMSF-Markierung ist seit 1. November 2024 verpflichtend.
  • Schneeketten
    Keine Winterkennzeichnung erforderlich, wenn die Schneeketten auf der Antriebsachse montiert sind 
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

 

  • Winterreifenpflicht
    Keine

Winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen in Deutschland das 3PMSF-Symbol tragen.
  • Schneeketten
    Alternativ mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

Oktober bis April; abhängig von den Wetterverhältnissen

  • Winterreifenpflicht
    Obligatorische Winterreifen (M+S oder 3PMFS) oder Schneeketten
  • Schneeketten
    Obligatorisch, wenn keine Winterreifen montiert sind
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. April bei winterlichen Verhältnissen (Hinweisschilder)

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Müssen bei Fahrten auf Bergstraßen ohne M+S-Reifen im Fahrzeug mitgeführt werden

Winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Kettenpflicht auf Antriebsachsen, wenn angegeben
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Mindestprofiltiefe 3 mm
Fahrzeuge > 3,5 t müssen mit identischen Vorderachsenreifen ausgestattet sein
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt für Fahrzeuge > 3,5 t: 1. Oktober – 30. April

1. November – 1. April

●     Winterreifenpflicht

Keine

●     Schneeketten

Der Einsatz von Schneeketten ist auf eis- und schneebedeckten Straßen erlaubt.

●     Winterreifen mit Spikes

Erlaubt von 1. November – 10. April

Winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 6 mm Profiltiefe und Schneeketten auf allen Achsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine

1. Dezember – 31. März auf eis-/schneebedeckten Straßen

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Erlaubt

15. November – 31. März

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und Schneeketten
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Nicht erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. März

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 31. März
16. Oktober – 30. April in Nordland, Troms und Finnmark

  • Winterreifenpflicht
    3PMSF auf vorderen Lenk- und Antriebsachsen (Übergangsfrist für Umrüstung von M+S auf 3PMSF bis 15. November 2020), M+S auf allen anderen Achsen einschließlich Anhängerachsen
    Mindestens 5 mm Profiltiefe vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern/16. Oktober bis 30. April in Nordland, Troms und Finnmark
  • Schneeketten
    Obligatorisch sind mindestens 3 bis 7 Kettensätze je nach Anzahl der Achsen (1. November – erster Montag nach Ostern/16. Oktober – 30. April in Nordland, Troms und Finnmark)
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt;
    Norden: 16. Oktober – 30. April
    Süden: 1. November – erster Montag nach Ostern

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Sie können an einigen Orten vorgeschrieben sein, wenn durch Straßenschilder vorgegeben.

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Erlaubt, wo durch Straßenschilder angegeben
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee und Eis)

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf den Antriebsachsen, mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen plus Schneeketten auf den Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. Dezember – 28. Februar; dieser Zeitraum kann je nach Wetter- und Klimabedingungen verlängert werden

  • Winterreifenpflicht
    Nur N1-Fahrzeuge: M+S- oder 3PMSF-Reifen auf allen Achsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Erlaubt gemäß regionaler Gesetzgebung
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt von 1. September – 31. Mai

1. November – 1. April + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Sommerreifen mit 4 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 31. März + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 3 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Im Fahrzeug mitzuführen; die Verwendung wird durch Straßenschilder angezeigt
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. März

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 3 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

Abhängig von Wetterverhältnissen und Straßenschildern

  • Winterreifenpflicht
    M+S auf Antriebsachsen, wenn Winterreifen erforderlich sind
  • Schneeketten
    Schneekettenpflicht, wo auf den Straßen angegeben

10. November – 10. April

 

●     Winterreifenpflicht

In Kraft ab dem 1. November 2025. Von 10. November bis 10. April müssen unabhängig von den Wetter- und Straßenverhältnissen an schweren Nutzfahrzeugen Winterreifen montiert sein.
Seit dem 1. Dezember 2024 müssen alle Reifen für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg das 3PMSF-Symbol mit mindestens 5 mm Profil aufweisen. Bei Anhängern bis 3.500 kg werden Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung tragen und eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben, noch bis zum 1. Dezember 2029 als Winterreifen anerkannt. Für Fahrzeuge über 3.500 kg müssen Winterreifen an der Vorder- und Antriebsachse seit dem 1. Dezember 2024 das Schneeflocken-Symbol tragen und eine Profiltiefe von mindestens 5 mm haben.
Für andere Achsen genügt das Symbol M+S und eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm. Dies gilt für die Achsen von Sattelzügen und Anhängern. POR-Reifen und Reifen mit Spikes werden allgemein als Winterreifen anerkannt.

●     Schneeketten

Erlaubt als alternative Ausrüstung von 1. Oktober bis 15. März

●     Winterreifen mit Spikes

Erlaubt als alternative Ausrüstung von 1. Oktober bis 15. März. Wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen oder zu erwarten sind, ist die Verwendung von Reifen mit Spikes auch zu anderen Zeiten erlaubt.

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt für Kraftfahrzeuge >7,5 t von 1. November – 30. April

1. Dezember – 1. April + winterliche Verhältnisse (kann um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn die Witterungsbedingungen es erfordern)

  • Winterreifenpflicht
    M+S und/oder 3PMSF auf Antriebsachsen von Lkw, Abschleppwagen, Tankwagen und Bussen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Erlaubt, aber nicht als Alternative für Winterreifen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten (nur auf verdichtetem Schnee erlaubt)

Quelle: Goodyear. Angaben: Status November 2024. Bitte informieren Sie sich vor der Einreise in ein Land über mögliche Änderungen der örtlichen Rechtsvorschriften.