Reifen
Lkw – Interregionaler Verkehr

Lkw – Interregionaler Verkehr

Winter

  • Für Winter- und Bergfahrten geeignet
  • Gute Haftung auf Eis
  • Hohes Gummivolumen sorgt für hohe Laufleistung
  • FRT-Reifen
Können wir Ihnen weiterhelfen?

Ein Wort vom Goodyear-Experten 

 

„Für extreme Wetterbedingungen oder Bergfahrten benötigen Sie einen speziellen Winterreifen. Aber denken Sie auch daran, dass der Allzweckreifen KMAX GEN-2 für leichten Schnee auf flachen Straßen mehr als ausreicht.“

Optimale Haftung unter erschwerten Bedingungen

Wenn Ihr Fuhrpark extremen Bedingungen ausgesetzt ist, können Sie sich auf den ULTRA GRIP MAX T verlassen. Trotz seiner hohen Laufleistung bietet er in jeder Lage hervorragende Haftung auf Schnee und Eis.

Merkmale

1. Robuste Schulterrippen

 

2. Zickzack-Rillen

 

3. Verbundene Mittelblöcke

 

4. S-förmige Lamellen in den Mittelblöcken

Reifengrößen

Größe Nominaler Lastindex Nominaler Geschwindigkeitsindex Lastindex 2 Geschwindigkeitsindex 2 Kraftstoffeffizienz Nasshaftung Externes Rollgeräusch Schneeflocke EU-Reifenlabel
22.5
385/55R22.5 160 K 158 L C B B - 73dB
385/65R22.5 164 K 158 L C B B - 73dB

Nachschneideempfehlungen

 

Alle Goodyear Lkw-Reifen sind nachschneid- und runderneuerbar und auf optimale Nachhaltigkeit ausgelegt. Flotten können ihren Reifenbestand somit ideal nutzen, um die Kosten pro Kilometer und ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

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Reifenausstattung vervollständigen

„FRT“ steht für einen frei rollenden Reifen und ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung gemäß der UNECE-Verordnung Nr. 54, die angibt, dass der Reifen speziell für Anhängerachsen und ungelenkte bzw. nicht angetriebene Achsen von Kraftfahrzeugen vorgesehen ist. Deshalb sollten diese mit FRT markierten Trailerreifen ausschließlich auf Achsen von Anhängern und Aufliegern und nicht auf Positionen der Lenkachsen und aller Antriebsachsen verwendet werden. Goodyear Dunlop übernimmt keine Garantie für FRT-Reifen, die nicht entsprechend dieser Einsatzempfehlung verwendet werden und kann nicht für die Folgen eines nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauchs von FRT-Reifen haftbar gemacht werden.